Liebe Gäste, liebe Kinder und Eltern und Begleitpersonen,
Wir möchten Euch gerne auf folgende Punkte aufmerksam machen und Euch gleichzeitig auffordern diese zu beachten:
mit dem bezahlen des Eintrittspreises erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Parkordnung unseres Familienfreizeitparks Funny-World an.
Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens voller Vergnügen. Bei aller Freude fordern wir Sie auf, die auch sonst geltende Rücksicht und Vorsicht, nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Über dies hinaus fordern wir Sie auf die nachfolgenden Regeln, die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, genau zu beachten, um dadurch Mißstimmigkeiten auszuschließen.
Bei uns heißt es spielen staunen toben lachen und 1000 andere Dinge machen, da kann es nicht ohne Rücksicht auf andere gehen. Die Betreuungspflicht übernehmen nicht die Mitarbeiter von Funny-World. Diese liegt ausschließlich bei der/den Begleitpersonen/en. Nehmen Sie ihre Betreuungspflicht auch wirklich wahr.
I. Parken
Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die ggf. Anweisungen unseres Personals auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb dieser Flächen parken und dadurch den Verkehr stark behindern, müssen wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.
Eine Parkgebühr wird nicht erhoben. Achten Sie bitte beim Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben. Lassen Sie keine Wertgegenstände sichtbar im Auto zurück.
Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse, wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzuführen sind sowie bei Diebstahl und Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren.
Achtung: Bitte keine Tiere bei Hitze im Auto lassen!
II. Eintritt
Das Gelände des Familienfreizeitparks darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind nur am Tag des Kaufes gültig (ausgenommen sind die Jahreskarten sowie Tickets aus dem Vorverkauf). Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes. Ein erneuter Einlass ist nur mit einem Stempel möglich, diesen erhalten Sie am Eingang. Jahreskarten sind 1 Jahr gültig ab dem Tag des ersten Einlösens. Sie sind nicht übertragbar. Bei Verlust der Jahreskarte sind Sie verpflichtet, die bei uns entstandenen Kosten für eine neue Jahreskarte zu bezahlen.
III. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
- Hunde sind an der Hundeleine zu führen, ferner ist eine Hundetoilette/Beutel mitzuführen und Kot sofort zu entfernen. Ansonsten ist der Eintritt nicht gestattet, bzw. der Hundeführer kann ohne Erstattung des Eintrittspreises von der Anlage verwiesen werden. Hunde sind akzeptiert aber sie sind an der Leine zu führen (nur im Außenbereich). Durchgang in den Park mit Hunden erlaubt, jedoch kein Aufenthalt mit Hunden in der Indoorhalle.
- Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuern.
- Besucher dürfen die Wege und Plätze nicht verlassen.
- Das Tragen von Schuhen wird auf dem Gelände des Parks dringend empfohlen, außerhalb von Spielgeräten wie Trampolinen, Hüpfburgen, Babybereich für 0-3-Jährige und im Bereich Dschungel-Expedition in Tortuga Kinderland.
- Der Besitz sowie das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.
- Den Anordnungen des Personals des Parks ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.
- Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Kofferradios sowie Kassettenrecordern ist untersagt.
- Die Benutzung von Shishas durch den Gesetzgeber ist verboten.
- Es gelten alle gültigen gesetzlichen Vorschriften auch in unserem Park.
IV. Benutzung der Einrichtungen, Attraktionen, Restaurant im Familienfreizeitpark
Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Sollten Sie mutwillig die Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen sowie die Anweisungen des Personals missachten, können Sie von der Benutzung der Attraktionen ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen sich in einer Warteschlange vorzudrängeln. Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Parkordnung oder durch mutwillige Beschädigung entstehen.
Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt, soweit sie im Teppichbereich stattfindet, ohne Schuhe in Strümpfen oder Schläppchen. Aus Sicherheits- und Hygienegründen darf die Anlage nicht barfuß betreten werden.
Zur Vermeidung von Verletzungen und Beschädigungen weisen wir darauf hin, dass Schmuck (Ohrringe, Ketten, etc.) vor Nutzung der Spielgeräte abgelegt werden muss und Kleidung keine scharfkantigen Reißverschlüsse oder Knöpfe haben sollte.
Bei Babys und Kleinkindern ist darauf zu achten, dass die Kinder bei der Nutzung der Anlage eine Windel tragen.
Damit Funny-World für Sie sauber bleibt, bitten wir Getränke und Speisen ausschließlich im Sitzbereich zu verzehren, und den Abfall in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
Das Mitbringen von eigenen Getränken und Essen ist erlaubt.
Das Rauchen im Sinne Ihrer Kinder aus Gesundheitsgründen ist nur in den angezeigten Bereichen erlaubt.
Funny-World übernimmt keine Haftung für die Garderobe und Wertsachen (Geld, Handy…), Jacken oder Schuhe.
Bitte beachten Sie, dass die Fremdanlieferung & Verzehr von Speisen und Getränken durch Lieferdienste auf dem gesamten Funny-World Gelände nicht gestattet ist. Anlieferung von Lieferdiensten ist nicht geduldet.
Aufsichtspflicht:
Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Eltern und Aufsichtspersonen auch die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen. Die Haftung für die Kinder übernehmen die Begleitpersonen, welche nicht zwangsläufig die Eltern sein müssen. Wir übernehmen keine Aufsichtspflicht. Der Anlagebetreiber und seine Angestellten sind NICHT für Unfälle oder Personenschäden haftbar zu machen.
V. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks, wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch
VI. Schadensmeldungen
Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt, überwacht und durch mehrere technische Prüfstellen freigegeben. Sollte Sie dennoch, ohne Ihr eigenes Verschulden, zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei der Information. Ein Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes angezeigt wird.
VII. Hausrecht
Der Freizeitpark ist berechtigt, Personen die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns und freuen uns auf Ihren Besuch.
Nun wünschen wir Ihnen einen unbeschwerten und schönen Aufenthalt und viel Vergnügen in unserem
Familienfreizeitpark Funny-World.
Kappel-Grafenhausen, den Juli 2022